„Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“
widmet sich einem weitgehend in Vergessenheit geratenen Kapitel der DDR-Geschichte: Die systematische Ausgrenzung, Disziplinierung und Kriminalisierung von Menschen, die als „asozial“ galten. Wer nicht dem Idealbild des „sozialistischen Menschen“ entsprach – etwa durch vermeintliche Arbeitsscheu, abweichenden Lebensstil oder die politische Haltung – wurde zum Staatsfeind erklärt. Medien, Behörden und Justiz prägten das Bild „asozialer Elemente“ als Gefahr für Ordnung, Arbeitsproduktivität und kollektive Moral.
„Erziehung durch Arbeit“ zeigt die politisch und ideologisch motivierte Kriminalisierung mit Hilfe des „Asozialenparagrafen“. Die vage Definition „asozialen Verhaltens“ im Gesetz machte den Paragrafen 249 bei der Strafverfolgung vielfältig einsetzbar. Dies zeigen die Lebenswege der vierzehn in der Ausstellung porträtierten Frauen und Männer. Die Bandbreite der Betroffenen reicht vom Punker bis zur Prostituierten, vom Ausreiseanstragsteller bis zum Oppositionellen.
„Je weiter sich die sozialistische Gesellschaft entwickelt und festigt, umso klarer tritt jedoch hervor, daß es neben der Kriminalität eine weitere Erscheinung gesellschaftsgefährlichen Verhaltens gibt, die aus dem Leben der Gesellschaft verbannt werden muß, um den Kommunismus errichten zu können, und die nur unter Zuhilfenahme staatlichen Zwangs bis zur Errichtung des Kommunismus liquidiert werden kann: die asoziale parasitäre Lebensweise einer Anzahl von Individuen.”
J. Lekschas/ J. Renneberg: Lehren des XXII. Parteitags der KPdSU für die Entwicklung des sozialistischen Strafrechts in der DDR, in: Neue Justiz, Nr. 16 (1962)
Das rigide Vorgehen des SED-Regimes produzierte „asoziale Staatsfeinde“ in großer Zahl: Zwischen 1969 und 1989 erfolgten rund 146.000 Verurteilungen nach Paragraf 249, davon 125.600 mit Freiheitsentzug. Viele der Betroffenen hätten Hilfe benötigt, wurden stattdessen aber kriminalisiert. Wer nach Paragraf 249 strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurde, erfuhr Stigmatisierung und Ausgrenzung über die Haftzeit hinaus.
Eine strafrechtliche Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung wegen einer Verurteilung nach Paragraf 249 erhalten Betroffene bis heute nur im Einzelfall.
„Erziehung durch Arbeit“ zeigt Fotos, Dokumente und filmische Zeitzeugen- und Experteninterviews, ergänzt um historisches Filmmaterial. Anhand der vierzehn Porträts kann den vielen Facetten der strafrechtlichen Verfolgung und Kriminalisierung nach Paragraf 249 und dessen Auswirkungen auf die weiteren Lebenswege nachgespürt werden. Darüber hinaus geht die Ausstellung auf die Vorläufer des Paragrafen 249 in Kaiserreich, Nationalsozialismus und der frühen DDR sowie Vorbilder in ČSSR und Sowjetunion ein. „Asoziale“ in Propaganda und Medien werden ebenso beleuchtet wie Wege in die Haft, Haftbedingungen und das Leben „danach“.
Ausstellung im Besucherzentrum "Haus 22", Stasi-Zentrale, Campus für Demokratie
16. März - 30. April 2026
Öffnungszeiten:
täglich 10 bis 18 Uhr
Besucherzentrum "Haus 22", Stasi-Zentrale. Campus für Demokratie, Ruschestraße 103, 10365 Berlin
Der Zugang zu "Haus 22" ist nicht barrierefrei.
Weitere Stationen sind in Planung.
Kuratorenführung durch die Ausstellung
Mittwoch, 15. April 2026 um 16:30 Uhr
Um Anmeldung wird gebeten:
Begleitveranstaltung: § 249 und Kindesentzug durch die Jugendhilfe in der DDR
Mittwoch, 22. April 2026 um 18 Uhr
Podiumsdiskussion:
- Professor Dr. Karsten Laudien (einer der Projektleiter der kürzlich vorgestellten Studie "Aufarbeitung Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR 1945-1989"),
- Professor Dr. Thomas Lindenberger, der die Vorstudie zum gleichen Thema mitverantwortet hat und
- Tim Steinwender, der seiner jugendlichen Mutter weggenommen worden ist und der seine und die Geschichte seiner Mutter erforscht hat.
