Oskar Stern (1902 - unbekannt)
Am 27. August 1961, drei Tage nach Erlass der „Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung“, verurteilt das Kreisgericht Potsdam den Bauern Oskar Stern zu „Arbeitserziehung“, das heißt, zu Gefängnis und Zwangsarbeit. Zwei Wochen zuvor hatte das SED-Regime mit dem Bau der Berliner Mauer den Menschen in der DDR die letzte Möglichkeit zur Flucht in den Westen genommen. Mit dem Urteil gegen Oskar Stern und der Berichterstattung darüber in der Berliner Zeitung wird der Bevölkerung gezeigt, dass nun gegen jegliches, in den Augen der Machthaber nicht-konformes Verhalten, hart durchgegriffen wird.
Oskar Stern ist seit der Gründung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) „Max Dortu“ im Jahr 1960 ihr Mitglied. Ihm wird vorgeworfen, nicht selbst, sondern seinen Neffen zur Arbeit in die LPG geschickt zu haben. Das Verfahren gegen Oskar Stern ist ein Schauprozess. Er wird am Nachmittag des 26. August verhaftet. Am Vormittag des 27. August findet das „beschleunigte Verfahren“ gegen ihn statt, das nicht einmal zwei Stunden dauert. Noch am gleichen Tag wird ein Haftbefehl zum sofortigen Antritt der „Erziehungsmaßnahme“ ausgestellt.
„Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass der Verurteilte ein […] arbeitsscheues Element ist, der sich systematisch um die genossenschaftliche Arbeit drückte. Es war deshalb für ihn Arbeitserziehung anzuordnen.“
Urteilsbegründung des Kreisgerichts Potsdam-Stadt, 27. August 1961
Wie konstruiert der Vorwurf, Oskar Stern sei „arbeitsscheu“ ist, zeigt ein Bericht der örtlichen Polizei vom März 1962: „Stern hat sich mit anderen Bauern nicht viel zusammengehalten, sondern war immer für sich alleine und arbeitete von früh bis spät auf seiner eigenen Landwirtschaft.“
Nach der Deutschen Einheit beantragt Oskar Sterns Familie 1993 mit Erfolg seine strafrechtliche Rehabilitierung. Er selbst ist zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben.

