Umgang mit Armut und gesellschaftlichen Randgruppen bis 1933
Menschen, die unter anderem aufgrund von Armut, psychischer Krankheit oder Obdachlosigkeit am Rand der Gesellschaft stehen und keiner geregelten Arbeit nachgehen, können im deutschsprachigen Raum ab Beginn des 17. Jahrhunderts in die neu entstandenen Arbeitshäuser eingewiesen werden. Ziel ist die Disziplinierung durch Arbeit: Die dort Untergebrachten müssen oft harte, körperliche Arbeiten verrichten, zudem gibt es strenge Regeln. Wer sich der Arbeit entzieht, wird bestraft. Zunächst ist nur ein geringer Teil der armen Bevölkerung von der Einweisung in eines der noch wenigen Arbeitshäuser betroffen.
Im 19. Jahrhundert entsteht eine einheitlichere Rechtsprechung in Bezug auf diejenigen, deren Lebensweise nicht den gesellschaftlichen Normen und der gewünschten Arbeitsmoral entspricht. Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich stellt 1871 in Paragraf 361 Landstreicherei, Bettelei, „verbotenen Müßiggang“ – etwa Glücksspiel und Trunksucht – „gewerbsmäßige Unzucht“ (Prostitution) von Frauen und „arbeitsscheues“ Verhalten unter Strafe. Vergehen nach Paragraf 361 werden mit einer Haftstrafe von maximal sechs Wochen bestraft. Das Gericht legt außerdem fest, ob die Betroffenen anschließend an die Landespolizei „überwiesen“ werden, die über eine mögliche Unter- bringung in einem Arbeitshaus entscheidet. Diese „korrektionale Nachhaft” kann bis zu zwei Jahre dauern. Im Kaiserreich machen Justiz und Polizeibehörden von dieser Möglichkeit vielfach Gebrauch. Die gefürchteten Arbeitshäuser sind deswegen häufig überfüllt.
In der Weimarer Republik bestehen die entsprechenden Gesetze unverändert fort, dennoch ändert sich die Situation, unter anderem durch eine Verbesserung der Sozialpolitik: 1918 wird eine erste Arbeitslosenunterstützung eingeführt. Darüber hinaus kommen Arbeitshäuser immer mehr in die Kritik. Die Belegung in den Arbeitshäusern sinkt, und die Reformbemühungen zeigen sich unter anderem an gelockerten Hausordnungen. Mit der Weltwirtschaftskrise 1929 steigt die Arbeitslosenquote schlagartig an und verschärft Armutsprobleme.

