Ramona Gebler (1963–2005)

Ramona Gebler ist 15 Jahre alt, als sie ihren Sohn Tibor im Dezember 1978 auf die Welt bringt. Zum Vater des Kindes macht sie keine Angaben. Ramona Gebler lebt auch nach der Geburt ihres Kindes mit ihrer Mutter und drei Geschwistern in einer kleinen Wohnung in Lauta, ein eigenes Zimmer hat sie nicht. Wenige Wochen vor Tibors Geburt hat sie eine Ausbildung zur Wirtschaftsgehilfin im VEB Aluminiumwerk Lauta begonnen, nach dem Abbruch der Lehre arbeitet sie als Reinigungskraft in diesem Betrieb.

Die beengten Wohnverhältnisse, Streit zwischen Mutter und Tochter, die Drohung der Jugendhilfe, ihr das Kind wegzunehmen und Unverständnis bei ihren Arbeitskollegen: Ramona Gebler erhält in ihrer schwierigen Lebenssituation von vielen Seiten Druck. Von den Umständen überfordert, besucht sie Gaststätten und Tanzveranstaltungen und konsumiert größere Mengen Alkohol. Laut eigener Aussage im späteren Gerichtsverfahren besteht ihr Bekanntenkreis überwiegend aus vorbestraften Personen.

„Art und Weise der Gefährdung: jugendliche Mutti“
Vormundschaftsakte Tibor Gebler

Im Herbst 1979 bringt Ramona Gebler ihren Sohn drei Wochen nicht in die Kinderkrippe und bleibt der Arbeit fern. Mit der Begründung, Tibor sei kränklich und die Wohnung befinde sich in einem unsauberen Zustand, veranlasst die Jugendhilfe seine dauerhafte Unterbringung in einer Wochenkrippe. In den folgenden Monaten bemüht sich Ramona Gebler, die Forderungen der Jugendhilfe und des Betriebes nach regelmäßiger Arbeit und einem „geordneten“ Lebenswandel zu erfüllen. Als ihr dies nicht durchgehend gelingt, beantragt die Jugendhilfe die Entziehung des Erziehungsrechts. 

Im Juni 1981, Ramona Gebler ist inzwischen volljährig, gibt sie Tibor zur Adoption frei. Wie diese Zustimmung zustande gekommen ist geht aus den Akten nicht hervor. In den folgenden Monaten entspricht ihr Arbeitsverhalten weiterhin nicht der staatlichen Norm. Im Mai 1982 wird sie nach Paragraf 249 wegen „Arbeitsbummelei“ zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.