Irmgard Sch. (1929 - unbekannt)

Irmgard Sch. wird 1929 in Berlin geboren. Ihre Jugend ist vom Krieg und den chaotischen Verhältnissen der Nachkriegszeit geprägt. Am 3. Februar 1951 wird sie in Ost-Berlin bei einer Razzia gegen Prostituierte von der Polizei festgenommen. Das Amtsgericht Neuruppin verurteilt sie wenige Wochen später wegen Prostitution und Landstreicherei, unter anderem nach Paragraph 361 Reichsstrafgesetzbuch, zu einem Jahr Gefängnis, sechs Wochen Haft und anschließender Einweisung in ein Arbeitshaus.

Während des Gerichtsverfahrens berichtet sie von einer Vergewaltigung durch einen sowjetischen Soldaten im Jahr 1946 und einer daraus resultierenden Erkrankung an Syphilis und Gonorrhoe. Einige Zeit danach, so ihr Bericht weiter, versucht sie ihr Glück in Düsseldorf und arbeitet dort als Küchenkraft in einem Krankenhaus. „Ich wurde dann schwanger und meldete mich in einem Heim. Von dort aus wurde ich wieder in die DDR eingewiesen.“

Irmgard Sch. geht daraufhin zu ihren Eltern nach Neuruppin und schlägt sich in den folgenden Jahren mit Hilfsarbeiten durch. Doch statt Unterstützung erhält sie Druck: „Meine Eltern haben mich aber erst dazu verleitet, dass ich mit Angehörigen der Besatzungsmacht Verkehr aufnehmen soll, denn ich verdiente ihnen zu wenig Geld. Meinen ganzen Verdienst musste ich abgeben. Mein Kind und ich hatten aber nichts anzuziehen, und ich musste versuchen zu Geld zu kommen, damit ich Kleider anschaffen kann.“

„Ich bin bestrebt, wieder ein anständiges Mädel zu werden.“ 
Gnadengesuch von Irmgard Sch., 1952

Nach ihrer Verurteilung durchläuft sie verschiedene Haftstationen und wird anschließend in das „Landespflegeheim und Arbeitsanstalt zu Schönebeck (Elbe)“, einem Arbeitshaus in Sachsen-Anhalt eingewiesen. Dort bemüht sich Irmgard Sch., den Erwartungen zu entsprechen.