Thomas Pflug (*1948)
Aus Protest gegen seinen abgelehnten Ausreiseantrag kündigt Thomas Pflug zum 1. Januar 1977 seine Arbeitsstelle im Kombinat TAKRAF in Leipzig. Dieses offensive Vorgehen sorgt in seinem Betrieb und auch darüber hinaus für Aufregung. Der Diplomingenieur hatte zusammen mit seiner Frau Christine und für den 1976 geborenen Sohn einen Antrag auf Ausreise gestellt. Nach der Ablehnung des Antrags steht für Thomas Pflug fest: Aufgeben ist keine Option. Als Schöffe am Familiengericht hat er juristische Kenntnisse und lässt sich darüber hinaus von einem Anwalt im Ruhestand zu seiner Idee der Arbeitsniederlegung beraten. Er verfügt über finanzielle Rücklagen und geht davon aus, durch die Arbeitslosigkeit kein besonders großes Risiko einzugehen. Sollte die Bearbeitung des Ausreiseantrages wieder aufgenommen werden, will er eine Stelle in der evangelischen Kirche angetreten.
Nach etwas mehr als acht Wochen Arbeitsausstand wird Thomas Pflug am Morgen des 3. März 1977 in seiner Wohnung verhaftet. In den Verhören wird ihm unter anderen „politische Asozialität“ vorgeworfen – einen Tatbestand, der im DDR-Recht gar nicht existiert. Bis Ende Juni befindet er sich in Stasi-Untersuchungshaft in Leipzig. Verurteilt wird Thomas Pflug schließlich von einer – ihm aus der Arbeit als Schöffen persönlich bekannten – Richterin wegen „asozialen Verhaltens“ und „Staatsverleumdung“. Auch die anwesenden Schöffen kennt er aus der früheren gemeinsamen Tätigkeit. Zur Strafverbüßung kommt er in das Gefängnis in Cottbus. Am 15. Dezember 1977 wird Thomas Pflug schließlich aus der DDR ausgebürgert. Die Bundesrepublik hat ihn freigekauft.

„Seit 1.1.1977 ging dann der Angeklagte bis zu seiner Inhaftierung am 3.3.1977 keiner Arbeit nach und wollte damit dokumentieren, daß er ein nutzloses Mitglied der Gesellschaft sei […]“.
Aus dem Urteil gegen Thomas Pflug vom 29. Juni 1977
