Werner B. (*1940)
Werner B. ist kein unbeschriebenes Blatt, als er Anfang des Jahres 1976 ins Visier der Staatssicherheit in Halle (Saale) gerät. Erst im Februar 1975 ist er nach einer zweijährigen Haftstrafe wegen „asozialen Verhaltens“ aus dem Gefängnis entlassen worden. Werner B. hat die 5. Klasse drei Mal wiederholt und dann die Schule verlassen, ebenso alle folgenden Lehrausbildungen und Arbeitsverhältnisse abgebrochen. Schrott sammeln und abends in die Kneipe, das sei sein Leben, gibt er in Untersuchungshaft zu Protokoll.
Im Februar 1976 hat er mehrere Meter unbenutztes Fernmeldekabel gestohlen und das darin enthaltene Buntmetall an eine Sammelstelle für Sekundärrohstoffe (SERO) verkauft. Deshalb ist er erneut verhaftet worden.
„Die Beschuldigten B. und G. sind in ihrem Wohngebiet seit Jahren als notorische Alkoholiker und hartnäckige Arbeitsscheue bekannt.“
Anklageschrift des Kreisgerichts Halle (Saale), 24. Mai 1976
Zu seinem Unglück gehört das Kabel der Bezirksverwaltung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Halle. Diese glaubt an Sabotage und beginnt mit umfangreichen Ermittlungen. In deren Ergebnis wird auch Werner B.s Freund Alfred G. festgenommen. Beide verdienen ihren Unterhalt durch das Sammeln und den Verkauf von Schrott. Regelmäßig haben sie dabei Kontakt zu sowjetischen Soldaten. Sie tauschen Schnaps gegen Metall. Auch diese Kontakte – G. spricht etwas Russisch – machen die beiden in den Augen der Stasi verdächtig.
Am Ende der Ermittlungen stellen sich Werner B. und Alfred G. als harmlos heraus, als Menschen, die am Rande der Gesellschaft leben und sich mühsam ernähren. Trotzdem wird an Werner B. ein Exempel statuiert, er wird wegen „Diebstahl sozialistischen Eigentums“ und „asozialen Verhaltens“ zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Alfred G. erhält als Strafe „Arbeitserziehung“. Der Wert des gestohlenen Kabels wird mit weniger als 400 Mark beziffert, der Schaden insgesamt auf 1.800 Mark.
Der Prozess findet vor „erweiterter Öffentlichkeit“ statt. Anwesend ist eine Schulklasse, die sich auf die Jugendweihe vorbereitet. In der 45-minütigen Verhandlung geht es vor allem um den Lebensstil der Angeklagten. Den jungen Menschen soll vor Augen geführt werden, welche Konsequenzen eine „asoziale“ Lebensweise hat.

